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Allgemeine Verkaufsbedingungen



Geschäfte mit Vollkaufleuten erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen‭. ‬Bei Geschäften mit Nicht-Vollkaufleuten sind diese Verkaufsbedingungen beim ersten Geschäft zu übergeben und die Annahme zu quittieren‭. ‬Sie gelten für alle weiteren Geschäfte‭. ‬Besondere Bedingungen‭, ‬Änderungen oder Nebenabreden sind nur bindend‭, ‬wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben‭. ‬Entgegenstehende Bedingungen des Geschäftspartners gelten als abbedungen‭, ‬wenn die erste Lieferung angenommen wird‭. ‬Für Abmachungen‭, ‬die unsere Vertreter außerhalb dieser Verkaufsbedingungen eingehen‭, ‬übernehmen wir keinerlei Verpflichtung und Verantwortung‭.‬

 

§‭ ‬1‭ ‬Angebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend‭.‬

 

§‭ ‬2‭ ‬Aufträge

  1. Uns erteilte Aufträge werden direkt zur Fertigung freigegeben‭. ‬Auch wenn der Liefertermin noch nicht erreicht ist‭, ‬können Aufträge deshalb nur selten und immer nur nach Rücksprache annulliert werden‭. ‬Bei Sonderanfertigungen müssen wir auf Abnahme oder gegebenenfalls auf Schadenersatz bestehen‭.‬

 

§‭ ‬3‭ ‬Preise

  1. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk ausschließlich Verpackung‭. ‬Abweichungen unterliegen besonderer schriftlicher Vereinbarung‭. ‬Die Preise sind Nettopreise‭, ‬zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer zugeschlagen wird‭, ‬es sei denn‭, ‬in unserer Preisliste ist ausdrücklich‭ ‬‮„‬inklusive Mehrwertsteuer“‭ ‬vermerkt‭.‬
  2. Preis‭- ‬und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für uns nur dann verbindlich‭, ‬wenn sie schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind‭. ‬Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag‭.‬
  3. Der Mindestbestellwert begträgt 500‭,- ‬€‭, ‬ausgenommen Ersatzteile‭ (‬60‭,- ‬€‭).‬

 

§‭ ‬4‭ ‬Lieferfristen

  1. Werden nach Möglichkeit eingehalten‭. ‬Alle Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich‭. ‬Höhere Gewalt‭, ‬sowie unverschuldetes Unvermögen‭ ‬‮–‬‭ ‬bei uns oder unseren Lieferanten‭ ‬‮–‬‭ (‬z‭. ‬B‭. ‬Verkehrs‭- ‬und Betriebsstörung‭, ‬Streik‭, ‬Werkstoffmangel usw‭.) ‬berechtigen uns‭, ‬die Lieferung hinauszuschieben oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten‭, ‬ohne dadurch den Auftraggeber zu irgendwelchen Ansprüchen zu berechtigen‭. ‬Teillieferungen sind zulässig‭.‬

 

§‭ ‬5‭ ‬Zahlungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10‭ ‬Tagen ab Rechnungsdatum mit 2%‭ ‬Skonto oder innerhalb 30‭ ‬Tagen rein netto‭. ‬Zahlungen sind nur an die auf der Vorderseite der Rechnung aufgeführten Konten zu leisten‭. ‬Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz wiederholter Mahnung nicht gezahlt‭, ‬so werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig und wir behalten uns das Recht vor‭, ‬die sofortige Bezahlung zu verlangen‭, ‬auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist‭. ‬Die Hereinnahme von Wechseln‭, ‬Schecks‭, ‬Anweisungen und dergleichen bleibt unserem freien Ermessen überlassen‭. ‬Die Entgegennahme erfolgt‭ ‬ausschließlich zahlungshalber‭. ‬Diskont‭- ‬und Einzugsspesen sowie Zinsen sind uns unverzüglich zu vergüten‭. ‬Wir nehmen grundsätzlich nur landeszentralbankfähige Wechsel an‭. ‬
  2. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers ist ausgeschlossen‭, ‬es sei denn‭, ‬die Aufrechnung‭- ‬oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt‭. ‬Wir sind berechtigt‭, ‬die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung‭ ‬‮–‬‭ ‬auch durch Bürgschaft‭ ‬‮–‬‭ ‬abzuwenden‭. ‬Stellt der Besteller seine Zahlungen ein‭, ‬liegt eine Überschuldung vor oder‭ ‬wird die Eröffnung eines Vergleichs‭- ‬oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Besteller mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug‭, ‬so wird unsere Gesamtforderung sofort fällig‭. ‬Das selbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers‭. ‬Wir sind in diesen Fällen berechtigt‭, ‬ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten‭.‬

 

§‭ ‬6‭ ‬Versand

  1. Die Lieferung erfolgt auf jeden Fall auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers‭. ‬Wenn uns keine besonderen Weisungen gegeben sind‭, ‬senden wir nach bestem Ermessen an die bezeichnete Anschrift‭, ‬ohne dabei eine Verbindlichkeit für den billigsten Versand zu übernehmen‭. ‬Wir behalten uns das Recht vor‭, ‬den Versand nicht vom Erfüllungsort‭ (‬Ziffer 10‭) ‬sondern von einem anderen Ort der Bundesrepublik nach unserer Wahl vorzunehmen‭.‬

 

§‭ ‬7‭ ‬Eigentumsvorbehalt

  1. Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche‭, ‬auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist‭. ‬Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig‭.‬
  2. Der Besteller tritt für den Fall der‭ ‬‮–‬‭ ‬im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen‭ ‬‮–‬‭ ‬Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware uns schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen die ihm aus dem Weiterkauf oder‭ ‬der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab‭, ‬ohne dass es noch späterer besonderer‭ ‬Erklärungen bedarf‭; ‬die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen‭, ‬die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Bestellers mit seinen Kunden ergeben‭. ‬Wird die Vorbehaltsware zusammen mit‭ ‬anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet‭, ‬ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde‭, ‬so tritt der Besteller uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw‭. ‬des Gesamtmietzinses ab‭, ‬der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht‭. ‬Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der‭ ‬Weiterveräußerung oder Vermietung befugt‭; ‬er ist jedoch nicht berechtigt‭, ‬über sie in anderer Weise‭, ‬z‭. ‬B‭. ‬durch Abtretung‭, ‬zu verfügen‭. ‬Auf‭ ‬unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung dem Kunden bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen‭, ‬z‭. ‬B‭. ‬Rechnungen‭, ‬auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen‭. ‬Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller‭. ‬Erhält der Besteller aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel‭, ‬so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf Wunsch über‭. ‬Die Übergabe‭ ‬der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt‭, ‬dass der Besteller sie für uns in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich‭ ‬und indossiert uns abliefert‭. ‬Für den Fall‭, ‬dass der Gegenwert der an den Lieferer abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Besteller oder bei einem Geldinstitut des Bestellers eingehen sollte‭, ‬ist dieser zur unverzüglichen Meldung der Eingänge und zur‭ ‬Abführung verpflichtet‭. ‬Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf uns über‭, ‬sobald sie der Besteller erhält‭. ‬Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt‭, ‬dass der Besteller sie für uns in Verwahrung nimmt‭, ‬um sie sodann unverzüglich und indossiert uns abzuzliefern‭.‬
  3. Verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware‭, ‬bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen‭, ‬so erfolgt die Verarbeitung‭, ‬Umbildung oder Verbindung für uns‭. ‬Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung‭, ‬Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache‭. ‬Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein‭, ‬so sind wir uns mit dem Besteller darüber einig‭, ‬dass wir in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung‭, ‬Umbildung oder Verbindung Eigentümer der neuen Sache werden‭. ‬Der Besteller verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns‭. ‬Die durch Verarbeitung‭, ‬Umbildung oder Verbindung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware‭. ‬Bei Verarbeitung‭, ‬Umbildung oder Verbindung mit anderen‭, ‬nicht uns gehörenden Gegenständen‭, ‬steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu‭, ‬der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten‭,‬‭ ‬umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt‭. ‬Für den Fall der Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit uns seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Rechten sicherungshalber ab‭, ‬ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf‭. ‬Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages‭, ‬der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten‭, ‬umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht‭. ‬Der uns abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung‭.‬
  4. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden‭, ‬so tritt der Besteller auch seine Forderung‭, ‬die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht‭, ‬mit allen Nebenrechten sicherungshalber uns ab‭, ‬ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf‭. ‬Ist der Besteller Eigentümer des Grundstücks oder steht ihm aus anderen Rechtsgründen ein Anspruch‭ ‬auf den Mietzins aus diesem Grundstück zu‭, ‬so tritt er auch diesen Mietzins uns ab‭. ‬Für die Höhe der abgetretenen Forderung gilt Abschnitt 7.3‭ ‬Absatz 3‭ ‬entsprechend‭.‬
  5. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug‭, ‬liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs‭- ‬oder Insolvenzantrag gestellt‭, ‬so sind wir berechtigt‭,‬‭ ‬sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen‭. ‬Ebenso können wir die weiteren Rechte aus dem‭ ‬Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen‭; ‬dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers‭. ‬Der Besteller gewährt uns oder unserem Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen‭. ‬Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar‭. ‬Wir sind‭ ‬berechtigt‭, ‬die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen‭.‬
  6. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbedingung insgesamt um mehr als 20‭ %, ‬so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet‭, ‬ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben‭.‬

 

§‭ ‬8‭ ‬Ausführung

  1. Soweit wir nicht ausdrücklich besondere Wünsche anerkannt haben‭, ‬gilt die bei uns übliche Art und Weise der Ausführung‭ (‬Konstruktion‭, ‬Verarbeitung‭, ‬Material usw‭.).‬

 

§‭ ‬9‭ ‬Gewährleistung

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder wegen erkennbarer Mängel werden berücksichtigt‭, ‬wenn sie‭ ‬innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgebracht werden‭. ‬Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der‭ ‬Entdeckung‭, ‬spätestens jedoch 6‭ ‬Monate nach Lieferung schriftlich mitzuteilen‭. ‬Der Gewährleistungsanspruch geht auf Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Teile‭. ‬Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung oder auf Ersatz von unmittelbarem Schaden besteht nicht‭. ‬Jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt‭, ‬wenn der Liefergegenstand von fremder Seite geändert wurde oder unsere Anweisungen über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt wurden‭. ‬Beanstandete Rücksendungen werden von uns nur nach vorheriger Verständigung angenommen‭. ‬Der Rücksendung muss unser Packzettel beiliegen‭. ‬Wegen verschiedener Produktionsstätten ist vor Rücksendung in Köln die Lieferanschrift zu erfragen‭. ‬Beanstandungen können nur dann anerkannt werden‭, ‬wenn die Ware genauso sorgfältig an uns zurückgeht‭, ‬wie sie von uns geliefert wurde‭. ‬Für Beschädigungen während des Transports‭, ‬oder für in Verlust geratene‭ ‬Stücke kommen wir nicht auf‭. ‬Wir empfehlen in diesen Fällen zur Wahrung Ihres Rechtes auf Gewährung von Schadensersatz gegenüber der Eisenbahn‭, ‬Spedition oder Post‭, ‬eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen‭.‬

 

§‭ ‬10‭ ‬Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt‭, ‬Arbeitskämpfe‭, ‬Unruhen‭, ‬behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare‭, ‬unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten‭. ‬Dies gilt auch‭, ‬wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten‭, ‬in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet‭. ‬Die Vertragspartner sind verpflichtet‭, ‬im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen‭.‬

 

§‭ ‬11‭ ‬Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist der Besteller Kaufmann‭, ‬so ist‭ ‬‮–‬‭ ‬auch für Scheck‭- ‬und Wechselverfahren‭ ‬‮–‬‭ ‬Köln ausschließlicher Gerichtsstand‭. ‬Der gleiche Gerichtsstand gilt‭, ‬wenn der Besteller zum Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen Allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat‭.‬
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland‭. ‬Die Prager Konvention vom 01.07.1964‭ ‬betreffend einheitliche Gesetze über den‭ ‬internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980‭ ‬über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung‭.‬

 

 

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